+Abschnitt 1 Erbringung von Dienstleistungen oder Ausübung von Tätigkeiten durch Errichtung einer Zweigniederlassung
---+Artikel 39 Errichtung einer Zweigniederlassung
------+Artikel 39 1.
------+Artikel 39 2.
------+Artikel 39 3.
---+Artikel 40 Mitteilungspflicht
---+Artikel 41 Erteilung der Zulassung
------+Artikel 41 1.
------+Artikel 41 2.
------+Artikel 41 3.
------+Artikel 41 4.
------+Artikel 41 5.
------+Artikel 41 6.
---+Artikel 42 Erbringung von Dienstleistungen auf Veranlassung des Kunden
------+Artikel 42 1.
------+Artikel 42 2.

Abschnitt 1 Erbringung von Dienstleistungen oder Ausübung von Tätigkeiten durch Errichtung einer Zweigniederlassung

Abschnitt 1 Erbringung von Dienstleistungen oder Ausübung von Tätigkeiten durch Errichtung einer Zweigniederlassung

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 39 Errichtung einer Zweigniederlassung
Artikel 40 Mitteilungspflicht

Artikel 40

Mitteilungspflicht

Eine Drittlandfirma, die eine Zulassung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder die Ausübung von Anlagetätigkeiten mit oder ohne Nebentätigkeiten in dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats über eine Zweigniederlassung anstrebt, übermittelt der zuständigen Behörde dieses Mitgliedstaats die folgenden Angaben:

a) 

den Namen der für ihre Beaufsichtigung in dem betreffenden Drittland verantwortlichen Behörde; falls mehrere Behörden für die Beaufsichtigung verantwortlich sind, werden genaue Angaben zu den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen gemacht;

b) 

sämtliche relevanten Firmenangaben (Name, Rechtsform, Firmensitz und Adresse, Mitglieder des Leitungsorgans, relevante Gesellschafter) und einen Geschäftsplan, in dem die Wertpapierdienstleistungen und/oder Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen sowie die organisatorische Struktur der Zweigniederlassung angegeben sind, einschließlich einer Beschreibung jeglicher Auslagerung wichtiger betrieblicher Aufgaben an Dritte;

c) 

die Namen der für die Leitung der Zweigniederlassung verantwortlichen Personen und die entsprechenden Unterlagen, um die Einhaltung der Anforderungen nach Artikel 9 Absatz 1 nachzuweisen;

d) 

Angaben zu dem Anfangskapital, das der Zweigniederlassung zur freien Verfügung steht.

Artikel 41 Erteilung der Zulassung
Artikel 42 Erbringung von Dienstleistungen auf Veranlassung des Kunden

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 06.06.2026 00:00:00 -Doknr: CELEX:32014L0065
  • EULAW_DA -

    EULAW_DA