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Artikel 56 6(6) Ergebnisse und Entscheidungen im Rahmen der Sitzungen oder anderen Tätigkeiten des Kollegiums werden schriftlich festgehalten und den Mitgliedern des Kollegiums innerhalb einer angemessenen Frist übermittelt. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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