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Artikel 7 3(3) Kerngeschäftsbereiche können auf Tätigkeiten gestützt sein, die nicht direkt Gewinne für das Institut erzielen, aber Kerngeschäftsbereiche des Instituts unterstützen und somit indirekt zu den Gewinnen des Instituts beitragen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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