+Artikel 90 (6)
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Artikel 90 (6)
Bis zum 5. Dezember 2028 überprüft und bewertet die Kommission die Auswirkungen der Bestimmung über die Nichterhebung von Einwänden in Artikel 33 Absatz 7 auf den Wettbewerb zwischen Handelsplätzen, insbesondere KMU-Wachstumsmärkten, und die Auswirkungen dieser Bestimmung auf den Zugang von KMU zu Kapital.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- Builddate: 06.06.2026 00:00:00 -Doknr: CELEX:32014L0065
- EULAW_DE -
EULAW_DE
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