+Artikel 22 (3)

Artikel 22 (3)

Die Zahlungsdienstleister dokumentieren den Prozess zur Verwaltung des kryptografischen Materials, mit dem die personalisierten Sicherheitsmerkmale verschlüsselt oder auf andere Weise unlesbar gemacht werden, vollständig.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 12.09.2023 00:00:00 -Doknr: CELEX:32018R0389
  • EULAW_DE -

    EULAW_DE