|
+Artikel 4 (3) |
Artikel 4 (3)Die Abwicklung von Überweisungen und Lastschriften darf nicht durch technische Hindernisse behindert werden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|