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+Artikel 4 (5) |
Artikel 4 (5)Mit Ausnahme der Zahlungsdienste, für die die Ausnahme gemäß Artikel 16 Absatz 4 gilt, gilt der vorliegende Artikel ab dem 1. Februar 2014.
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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