+Artikel 6 (1)

Artikel 6 (1)

Überweisungen werden ab 1. Februar 2014 im Einklang mit den in Artikel 5 Absätze 1, 2 und 4 und unter den Nummern 1 und 2 des Anhangs dargelegten technischen Anforderungen ausgeführt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 08.04.2024 00:00:00 -Doknr: CELEX:32012R0260
  • EULAW_DE -

    EULAW_DE