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+Artikel 2 27. |
Artikel 2 27.„zuständige Behörde“ eine Behörde, die von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 21 als zuständig benannt wurde. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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