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+Artikel 7 Ausnahmen von den vorvertraglichen Informationspflichten |
Artikel 7 Ausnahmen von den vorvertraglichen InformationspflichtenArtikel 7 Ausnahmen von den vorvertraglichen Informationspflichten Die Artikel 5 und 6 gelten nicht für Warenlieferanten oder Dienstleistungserbringer, die nur in untergeordneter Funktion als Kreditvermittler beteiligt sind. Die Verpflichtung des Kreditgebers, dem Verbraucher die in diesen Artikeln genannten vorvertraglichen Informationen mitzuteilen, wird hiervon nicht berührt. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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