+Artikel 18 (5)

Artikel 18 (5)

Wenn der Kreditantrag von mehr als einem Verbraucher gemeinsam gestellt wird, führt der Kreditgeber die Kreditwürdigkeitsprüfung auf der Grundlage der gemeinsamen Rückzahlungsfähigkeit der Verbraucher durch.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 30.10.2023 00:00:00 -Doknr: CELEX:32023L2225
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