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Artikel 18 (11)
Die Mitgliedstaaten können die Kreditgeber dazu verpflichten, die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern auf der Grundlage der Abfrage einer entsprechenden Datenbank zu prüfen. Die Prüfung der Kreditwürdigkeit darf sich allerdings nicht ausschließlich auf die Kredithistorie des Verbrauchers stützen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- Builddate: 30.10.2023 00:00:00 -Doknr: CELEX:32023L2225
- EULAW_DE -
EULAW_DE
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