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Artikel 27 (3)
Dieser Artikel gilt unbeschadet nationalen Rechts, nach dem ein Kreditgeber gegenüber jeglichen Ansprüchen, die der Verbraucher gegen den Lieferanten oder Erbringer haben könnte, als Gesamtschuldner verpflichtet ist, wenn der Erwerb von Waren oder Dienstleistungen vom Lieferanten oder Erbringer über einen Kreditvertrag finanziert wird.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- Builddate: 30.10.2023 00:00:00 -Doknr: CELEX:32023L2225
- EULAW_DE -
EULAW_DE
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