+Artikel 41 (7)

Artikel 41 (7)

Gibt es in ihrem Hoheitsgebiet mehr als eine zuständige Behörde, so stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass ihre jeweiligen Aufgaben klar definiert sind und dass diese Behörden eng zusammenarbeiten, damit sie ihre jeweiligen Aufgaben wirksam erfüllen können.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 30.10.2023 00:00:00 -Doknr: CELEX:32023L2225
  • EULAW_DE -

    EULAW_DE