+Risk Assessment
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Risk Assessment
Identify all sources of ICT risk on a continuous basis, including risk exposure to and from other entities. Gather information, assess, and review at least on a yearly basis the cyber threats and ICT vulnerabilities relevant to business functions and assets. Evaluate the (potential) impact of these threats and vulnerabilities on the assets.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
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EULAW
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Artikel 8 (2)
Finanzunternehmen ermitteln kontinuierlich alle Quellen für IKT-Risiken, insbesondere das Risiko gegenüber und von anderen Finanzunternehmen, und bewerten Cyberbedrohungen und IKT-Schwachstellen, die für ihre IKT-gestützten Geschäftsfunktionen, Informations- und IKT-Assets relevant sind. Finanzunternehmen überprüfen regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich die sie betreffenden Risikoszenarien.
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EULAW
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Artikel 8 (3)
Finanzunternehmen, bei denen es sich nicht um Kleinstunternehmen handelt, führen bei jeder wesentlichen Änderung der Netzwerk- und Informationssysteminfrastruktur, der Prozesse oder Verfahren, die sich auf ihre IKT-gestützten Unternehmensfunktionen, Informations- oder IKT-Assets auswirken, eine Risikobewertung durch.
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EULAW
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Artikel 8 (7)
Finanzunternehmen, bei denen es sich nicht um Kleinstunternehmen handelt, führen für alle IKT-Altsysteme regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich und in jedem Fall vor und nach Anschluss von Technologien, Anwendungen oder Systemen eine spezifische Bewertung des IKT-Risikos durch.
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EULAW
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Artikel 8 (4)
Finanzunternehmen ermitteln alle Informations- und IKT-Assets, einschließlich derer an externen Standorten, Netzwerkressourcen und Hardware, und erfassen diejenigen, die als kritisch gelten. Sie erfassen die Konfiguration von Informations- und IKT-Assets sowie die Verbindungen und Interdependenzen zwischen den verschiedenen Informations- und IKT-Assets.
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EULAW
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Artikel 13 (1)
Finanzunternehmen verfügen über Kapazitäten und Personal, um Informationen über Schwachstellen und Cyberbedrohungen, IKT-bezogene Vorfälle, insbesondere Cyberangriffe, zu sammeln und ihre wahrscheinlichen Auswirkungen auf ihre digitale operationale Resilienz zu untersuchen.
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