+Artikel 5 2

Artikel 5 2

(2)   Die Berichte über den Prozess der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung sind anhand der in Anhang I aufgeführten Bögen zu erstellen und durch Zusammenfassungen der erreichten Punktzahlen anhand von Tabelle 1 in Anhang II sowie die Zusammenfassung der Bewertung der angemessenen Eigenkapitalausstattung anhand von Tabelle 2 in Anhang II zu ergänzen.

Die Berichte über die Bewertung des Liquiditätsrisikos sind anhand der in Anhang V aufgeführten Bögen zu erstellen und durch Zusammenfassungen der erreichten Punktzahlen anhand von Tabelle 1 in Anhang VI sowie die Zusammenfassung der Liquiditätsbewertung anhand von Tabelle 2 in Anhang VI zu ergänzen.

Berichte über den Prozess der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung und Berichte über die Bewertung des Liquiditätsrisikos können zusätzliche maßgebliche Informationen enthalten.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung