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Artikel 9 5(5) In den Beiträgen zum Entwurf der gemeinsamen Entscheidung über die Liquidität ist jeder der in Artikel 11 genannten Punkte aufzuführen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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