+Artikel 10 4

Artikel 10 4

(4)   Die in Absatz 1 Buchstaben h und i genannten Schlussfolgerungen entsprechen sämtlichen folgenden Anforderungen:

a)

sie werden als Betrag, Verhältniszahl oder Kombination aus beiden formuliert;

b)

sie übermitteln Einzelheiten zur Qualität erforderlicher zusätzlicher Eigenmittel;

c)

sie werden mit der in Absatz 1 Buchstabe e genannten Schlussfolgerung verknüpft und von dieser gestützt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung