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+Artikel 13 3 |
Artikel 13 3(3) Zur Erläuterung der Einzelheiten dieser Entscheidungen und deren Anwendung erörtert die konsolidierende Aufsichtsbehörde gegebenenfalls das Dokument mit der gemeinsamen Entscheidung über das Kapital und das Dokument mit der gemeinsamen Entscheidung über die Liquidität mit dem EU-Mutterinstitut. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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