+ANHANG IV

ANHANG IV




ANHANG IV

MINDESTKAPITALANFORDERUNGEN FÜR ANBIETER VON KRYPTOWERTE-DIENSTLEISTUNGEN



Zulassung von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen

Art der Kryptowerte-Dienstleistungen

Mindestkapitalanforderungen nach Artikel 67 Absatz 1 Buchstabe a

Klasse 1

Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen mit einer Zulassung für folgende Kryptowerte-Dienstleistungen:

— Auftragsausführung für Kunden,

— Platzierung von Kryptowerten,

— Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden,

— Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden

— Beratung zu Kryptowerten und/oder

— Portfolioverwaltung von Kryptowerten.

50 000  EUR

Klasse 2

Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen mit einer Zulassung für die Kryptowerte-Dienstleistungen der Klasse 1 und für

— Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden,

— Tausch von Kryptowerten gegen Geldbeträge und/oder

— Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte.

125 000  EUR

Klasse 3

Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen mit einer Zulassung für die Kryptowerte-Dienstleistungen der Klasse 2 und für

— Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte.

150 000  EUR

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung