+Artikel 23 (3)

Artikel 23 (3)

Im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft kann die betroffene Person unbeschadet der Artikel 36 und 37 ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren ausüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung