+Artikel 34 (5)

Artikel 34 (5)

Der Verantwortliche unterrichtet den Datenschutzbeauftragten über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung