+Artikel 43 (1)

Artikel 43 (1)

Jedes Organ und jede Einrichtung der Union benennt einen Datenschutzbeauftragten.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung