+Artikel 53 (6)

Artikel 53 (6)

Im Falle einer regulären Neubestellung oder eines freiwilligen Rücktritts bleibt der Europäische Datenschutzbeauftragte dennoch bis zur Neubesetzung im Amt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung