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+Artikel 53 (7) |
Artikel 53 (7)Die Artikel 11 bis 14 sowie Artikel 17 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union finden auch auf den Europäischen Datenschutzbeauftragten Anwendung.
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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