+Artikel 53 (7)

Artikel 53 (7)

Die Artikel 11 bis 14 sowie Artikel 17 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union finden auch auf den Europäischen Datenschutzbeauftragten Anwendung.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung