|
+KAPITEL VII ZUSAMMENARBEIT UND KOHÄRENZ ---+Artikel 61 Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und den nationalen Aufsichtsbehörden ---+Artikel 62 Koordinierte Aufsicht durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten und die nationalen Aufsichtsbehörden ------+Artikel 62 (1) ------+Artikel 62 (2) ------+Artikel 62 (3) ------+Artikel 62 (4) |
KAPITEL VII ZUSAMMENARBEIT UND KOHÄRENZKAPITEL VII ZUSAMMENARBEIT UND KOHÄRENZ1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|