+TEIL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
---+Artikel 1 Gegenstand
---+Artikel 2 Anwendungsbereich
------+Article 2 ►M31.◄
------+Article 2 2.
---+Artikel 3 Begriffsbestimmungen
------+Article 3 1.
------+Article 3 2.
---+Artikel 4 Teilnehmende Mitgliedstaaten
------+Article 4 1.
------+Article 4 1a.
------+Article 4 2.
------+Article 4 3.
------+Article 4 4.
---+Artikel 5 Beziehung zur Richtlinie 2014/59/EU und zum anwendbaren nationalen Recht
------+Article 5 1.
------+Article 5 1a.
------+Article 5 2.
---+Artikel 6 Allgemeine Grundsätze
------+Article 6 1.
------+Article 6 2.
------+Article 6 3.
------+Article 6 4.
------+Article 6 5.
------+Article 6 6.
------+Article 6 7.
---+Artikel 7 Aufteilung der Aufgaben innerhalb des einheitlichen Abwicklungsmechanismus
------+Article 7 1.
------+Article 7 2.
------+Article 7 3.
------+Article 7 4.
------+Article 7 5.

TEIL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

TEIL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 1 Gegenstand

Artikel 1

Gegenstand

Diese Verordnung legt einheitliche Vorschriften und ein einheitliches Verfahren für die Abwicklung von Unternehmen gemäß Artikel 2 fest, die in den in Artikel 4 genannten teilnehmenden Mitgliedstaaten niedergelassen sind.

Diese einheitlichen Vorschriften und dieses einheitliche Verfahren werden von dem gemäß Artikel 42 errichteten ►C1  Einheitlicher Abwicklungsausschuss ◄ (im Folgenden „Ausschuss“) in Zusammenarbeit mit dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Abwicklungsbehörden im Rahmen des mit dieser Verordnung geschaffenen einheitlichen Abwicklungsmechanismus angewandt. Der einheitliche Abwicklungsmechanismus wird durch einen einheitlichen Abwicklungsfonds (im Folgenden „Fonds“) unterstützt.

Die Inanspruchnahme des Fonds ist abhängig von dem Inkrafttreten eines Übereinkommens zwischen den teilnehmenden Mitgliedstaaten (im Folgenden „Übereinkommen“) über die Übertragung von auf nationaler Ebene erhobenen Mitteln auf den Fonds sowie über eine schrittweise Zusammenführung der verschiedenen auf nationaler Ebene erhobenen Mittel, die nationalen Kammern des Fonds zuzuweisen sind.

Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Teilnehmende Mitgliedstaaten
Artikel 5 Beziehung zur Richtlinie 2014/59/EU und zum anwendbaren nationalen Recht
Artikel 6 Allgemeine Grundsätze
Artikel 7 Aufteilung der Aufgaben innerhalb des einheitlichen Abwicklungsmechanismus

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung