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+Artikel 3 2 |
Artikel 3 2(2) Abwicklungsbehörden sind die nationalen Zentralbanken, die zuständigen Ministerien, Verwaltungsbehörden oder Behörden, denen Befugnisse der öffentlichen Verwaltung übertragen wurden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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