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Artikel 4 2(2) Die EIOPA veröffentlicht bis zum 29. Juli 2027 Leitlinien gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010, in denen die im einleitenden Teil von Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Kriterien näher bestimmt werden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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