+Artikel 7 2

Artikel 7 2

(2)   Der präventive Gruppensanierungsplan enthält Abhilfemaßnahmen, die in einem für die Gruppe oder ein Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen der Gruppe angenommenen Belastungsszenarium eine Stabilisierung der Gruppe oder eines einzelnen Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens der Gruppe bewirken können, um gegen die Ursachen der Belastung anzugehen oder diese zu beseitigen und die Finanzlage der Gruppe oder des Unternehmens, das Teil der betreffenden Gruppe ist, wiederherzustellen, wobei gleichzeitig der Finanzlage anderer Unternehmen der Gruppe Rechnung zu tragen ist.

Der präventive Gruppensanierungsplan enthält Vorkehrungen zur Gewährleistung der Koordinierung und Einheitlichkeit der verhältnismäßigen Maßnahmen, die auf Ebene der Gruppe und der Unternehmen der Gruppe zu ergreifen sind.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung