(6) Die EIOPA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, in denen unter Berücksichtigung der Vielfalt der Geschäftsmodelle von Gruppen im Binnenmarkt der Inhalt von Gruppenabwicklungsplänen festgelegt wird.
Die EIOPA legt der Kommission diese Entwürfe technischer Regulierungsstandards bis zum 29. Juli 2026 vor.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die Richtlinie zu ergänzen, indem sie die in Unterabsatz 1 genannten technischen Regulierungsstandards gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 erlässt.