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Artikel 13 4

(4)   Für die Zwecke der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit können die Abwicklungsbehörden die Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen auffordern, alle erforderlichen Informationen vorzulegen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung