+Abschnitt 1 Für die Zulassung und Beaufsichtigung von Zentralverwahrern zuständige Behörden
---+Artikel 10 Zuständige Behörde
---+Artikel 11 Benennung der zuständigen Behörde
------+Article 11 1.
------+Article 11 2.
------+Article 11 3.
---+Artikel 12 Betreffende Behörden
------+Article 12 1.
------+Article 12 2.
------+Article 12 3.
---+Artikel 13 Informationsaustausch
------+Article 13 1.
------+Article 13 2.
---+Artikel 14 Zusammenarbeit der Behörden
------+Article 14 1.
------+Article 14 2.
---+Artikel 15 Krisensituationen

Abschnitt 1 Für die Zulassung und Beaufsichtigung von Zentralverwahrern zuständige Behörden

Abschnitt 1 Für die Zulassung und Beaufsichtigung von Zentralverwahrern zuständige Behörden

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 10 Zuständige Behörde

Artikel 10

Zuständige Behörde

Unbeschadet der Überwachung durch die Mitglieder des ESZB nach Artikel 12 Absatz 1 wird ein Zentralverwahrer von der zuständigen Behörde ihres Herkunftsmitgliedstaats zugelassen und beaufsichtigt.

Artikel 11 Benennung der zuständigen Behörde
Artikel 12 Betreffende Behörden
Artikel 13 Informationsaustausch
Artikel 14 Zusammenarbeit der Behörden
Artikel 15 Krisensituationen

Artikel 15

Krisensituationen

Unbeschadet der in Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie 98/26/EG vorgesehenen Unterrichtung informieren die zuständigen Behörden und die betreffenden Behörden unverzüglich die ESMA, den durch die Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 4 ) errichteten Europäischen Ausschuss für Systemrisiken und einander über etwaige einen Zentralverwahrer betreffende Krisensituationen, auch über Entwicklungen an den Finanzmärkten, die sich negativ auf die Marktliquidität, die Stabilität einer Währung, in der Abrechnungen vollzogen werden, die Integrität der Währungspolitik oder die Stabilität des Finanzsystems in einem Mitgliedstaat, in dem der Zentralverwahrer oder einer seiner Teilnehmer seinen Sitz hat, auswirken können.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung