+BSIG § 1 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
|
1. Übersicht
BSIG § 1 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Bundesamt) ist eine
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Es
ist die zentrale Stelle für Informationssicherheit auf nationaler Ebene.
Seine Aufgaben führt das Bundesamt auf Grundlage
wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse durch.
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Related Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Source |
Anforderung |
3. Related Standards
Standards
| Source |
Anforderung |
|