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+AM-07.02B |
AM-07.02BDie Außerbetriebnahme umfasst entweder: 1. Die vollständige und unwiderrufliche Löschung aller Cloud-Kundendaten, abgeleiteten Cloud-Dienstdaten, Cloud-Anbieterdaten und Kontodaten; oder 2. Die ordnungsgemäße Vernichtung der Datenträger. Kontodaten müssen zumindest in Fällen gelöscht werden, in denen sich die Daten in der Produktionsumgebung für den Betrieb von Systemkomponenten befinden. Ergänzende Informationen Die Löschung von Daten bzw. physische Vernichtung von Datenträgern kann z. B. gemäß DIN 66399 oder BSI IT-Grundschutz-Baustein CON.6 erfolgen Ergänzende Informationen Dieses Kriterium ist nicht anwendbar auf Hardware-Komponenten, die keine Cloud-Kundendaten, abgeleiteten Cloud-Dienstdaten, Cloud-Anbieterdaten oder Kontodaten speichern (z. B. Monitore, Router oder Tastaturen). 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Regulierungen2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Regulierungen
Verknüpfte Vorgänge
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