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AM-07.01ACDie Vernichtung von Daten auf Hardware-Komponenten erfolgt in einer solchen Weise, dass eine Datenwiederherstellung als unmöglich angesehen werden kann. Ergänzende Informationen Die Löschung von Daten bzw. physische Vernichtung von Datenträgern kann z. B. gemäß DIN 66399 oder BSI IT-Grundschutz-Baustein CON.6 erfolgen Ergänzende Informationen Dieser Genehmigungsprozess stellt sicher, dass außerhalb des Standorts durchgeführte Entsorgungsaktivitäten den Sicherheits-, Compliance- und Umweltrichtlinien der Organisation entsprechen. Er umfasst typischerweise: 1. die Verifizierung von Asset-Eigentum und Nutzungshistorie; 2. die Bewertung der Anforderungen an die Datenbereinigung; 3. die Auswahl genehmigter Entsorgungsdienstleister oder -methoden; 4. die Dokumentation der Entsorgungsmaßnahmen und Genehmigungen; und 5. die Bestätigung der sicheren Datenlöschung oder Vernichtung des Datenträgers. Ergänzende Informationen Dieses Kriterium ist nicht anwendbar auf Hardware-Komponenten, die keine Cloud-Kundendaten, abgeleiteten Cloud-Dienstdaten, Cloud-Anbieterdaten oder Kontodaten speichern (z. B. Monitore, Router oder Tastaturen). 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Regulierungen2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Regulierungen
Verknüpfte Vorgänge
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