+BCM-04.04AC

BCM-04.04AC

Nach einer abgeschlossenen Übung wird der bestehende Alarm- und Benachrichtigungsplan überprüft und (falls erforderlich) angepasst.

Ergänzende Informationen

Der Begriff 'Alarm- und Benachrichtigungsplan' bezieht sich auf das dokumentierte Verfahren zur Alarmierung und Benachrichtigung verantwortlicher Personen und Stakeholder im Falle von Vorfällen oder Störungen.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge