BCM-04.04AC
Nach einer abgeschlossenen Übung wird der bestehende Alarm- und Benachrichtigungsplan überprüft und (falls erforderlich) angepasst. Ergänzende Informationen Der Begriff 'Alarm- und Benachrichtigungsplan' bezieht sich auf das dokumentierte Verfahren zur Alarmierung und Benachrichtigung verantwortlicher Personen und Stakeholder im Falle von Vorfällen oder Störungen.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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