|
+Artikel 16 Allgemeine Pflichten der zuständigen Behörden |
Artikel 16 Allgemeine Pflichten der zuständigen BehördenArtikel 16 Allgemeine Pflichten der zuständigen Behörden Wenn die zuständigen Behörden bewerten, ob der AIFM Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie 2011/61/EU einhält, legen sie zumindest die im vorliegenden Abschnitt festgelegten Kriterien zugrunde. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|