+ABSCHNITT 3 Kosten und Wirksamwerden
---+Artikel 46
---+Artikel 47
------+Article 47 1.
------+Article 47 2.
------+Article 47 3.
---+Artikel 48
------+Article 48 1.
------+Article 48 2.
------+Article 48 3.
------+Article 48 4.

ABSCHNITT 3 Kosten und Wirksamwerden

ABSCHNITT 3 Kosten und Wirksamwerden

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 46

Artikel 46

Hat der OGAW eine Verwaltungsgesellschaft benannt, so stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass etwaige Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung verbunden sind, weder dem übertragenden OGAW, dem übernehmenden OGAW noch ihren Anteilinhabern angelastet werden.

Artikel 47
Artikel 48

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung