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+KAPITEL 4 Befugnisse der zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats ---+Artikel 40 Berichtspflichten ---+Artikel 41 Maßnahmen der zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats im Zusammenhang mit im Aufnahmemitgliedstaat ausgeübten Tätigkeiten ------+Artikel 41 (1) ------+Artikel 41 (2) ---+Artikel 42 Begründung und Mitteilung bestimmter Maßnahmen ---+Artikel 43 Sicherungsmaßnahmen ------+Artikel 43 (1) ------+Artikel 43 (2) ------+Artikel 43 (3) ------+Artikel 43 (4) ------+Artikel 43 (5) ---+Artikel 44 Befugnisse der Aufnahmemitgliedstaaten ---+Artikel 45 Maßnahmen nach dem Entzug einer Zulassung ---+Artikel 46 Werbung |
KAPITEL 4 Befugnisse der zuständigen Behörden des AufnahmemitgliedstaatsKAPITEL 4 Befugnisse der zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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