+Artikel 48l (2)

Artikel 48l (2)

Die in Artikel 48k genannten regulatorischen und finanziellen Informationen werden von der Klasse 1 zugeordneten Zweigstellen aus Drittländern mindestens zweimal jährlich und von der Klasse 2 zugeordneten Zweigstellen aus Drittländern mindestens einmal jährlich gemeldet.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 11.07.2026 00:00:00 -Doknr: CELEX:32013L0036
  • EULAW_DE -

    EULAW_DE