+Artikel 78 (6)

Artikel 78 (6)

Die EBA kann Leitlinien und Empfehlungen gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 herausgeben, wenn sie dies aufgrund der Informationen und Bewertungen gemäß den Absätzen 2 und 3 des vorliegenden Artikels für erforderlich hält, um die Aufsichtspraxis oder die Praxis der Institute in Bezug auf die Ansätze im Anwendungsbereich des aufsichtlichen Vergleichs zu verbessern.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 11.07.2026 00:00:00 -Doknr: CELEX:32013L0036
  • EULAW_DE -

    EULAW_DE