+Artikel 87a (5)

Artikel 87a (5)

Die ESMA gibt bis zum 10. Januar 2026 Leitlinien gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 heraus, in denen Folgendes präzisiert wird:

a) 

die Mindeststandards und Referenzmethoden zur Ermittlung, Messung, Steuerung und Überwachung von ESG-Risiken;

b) 

der Inhalt der gemäß Artikel 76 Absatz 2 zu erstellenden Pläne, die konkrete Fristen und quantifizierbare Zwischenziele und Etappenziele enthalten müssen, um die finanziellen Risiken zu überwachen und anzugehen, die sich aus ESG-Faktoren ergeben, einschließlich der Risiken, die sich aus dem Anpassungsprozess und den Trends beim Übergang im Zusammenhang mit den einschlägigen regulatorischen Zielen und Rechtsakten der Union und der Mitgliedstaaten in Bezug auf ESG-Faktoren, insbesondere mit dem Ziel der Erreichung der Klimaneutralität, sowie — falls für international tätige Institute relevant — mit den rechtlichen und regulatorischen Zielen von Drittländern ergeben;

c) 

qualitative und quantitative Kriterien für die Bewertung der kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen von ESG-Risiken auf das Risikoprofil und die Solvenz von Instituten;

d) 

Kriterien für die Festlegung der in Absatz 3 genannten Szenarien, einschließlich der Parameter und Annahmen, die in jedem der Szenarien und für die spezifischen Risiken und Zeithorizonte zu verwenden sind.

Die Methoden und Annahmen zur Stützung der Ziele, Verpflichtungen und strategischen Entscheidungen, die durch den Inhalt der in Artikel 19a oder 29a der Richtlinie 2013/34/EU genannten Pläne oder anderer einschlägiger Rahmen für die Offenlegung und die Erfüllung der Sorgfaltspflicht offengelegt werden, müssen gegebenenfalls mit den Kriterien, Methoden und Zielen gemäß Unterabsatz 1 dieses Absatzes sowie mit den in diesen Plänen enthaltenen Annahmen und Verpflichtungen im Einklang stehen.

Die EBA aktualisiert die in Unterabsatz 1 genannten Leitlinien regelmäßig, um den Fortschritten bei der Messung und Steuerung von ESG-Risiken sowie der Entwicklung der regulatorischen Ziele der Union im Bereich Nachhaltigkeit Rechnung zu tragen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 11.07.2026 00:00:00 -Doknr: CELEX:32013L0036
  • EULAW_DE -

    EULAW_DE