+Artikel 98 (10)

Artikel 98 (10)

Die von den zuständigen Behörden durchgeführte Überprüfung und Bewertung umfasst die Bewertung der Unternehmensführungs- und Risikomanagementprozesse der Institute für Risikopositionen in Kryptowerten und die Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen, auch durch Berücksichtigung der Strategien und Verfahren der Institute zur Ermittlung von Risiken sowie der Angemessenheit der Ergebnisse der in Artikel 79 Buchstabe e und Artikel 83 Absatz 4 genannten Bewertungen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 11.07.2026 00:00:00 -Doknr: CELEX:32013L0036
  • EULAW_DE -

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