+Artikel 100 (5)

Artikel 100 (5)

Die EBA arbeitet in Zusammenarbeit mit der ESMA gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 Leitlinien aus, um eine kohärente Methode für die Berücksichtigung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, bei aufsichtlichen Stresstests festzulegen.

Die EBA gibt die in Unterabsatz 1 dieses Absatzes genannten Leitlinien bis zum 25. Juni 2026 heraus.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 11.07.2026 00:00:00 -Doknr: CELEX:32013L0036
  • EULAW_DE -

    EULAW_DE