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+Artikel 148 (2) |
Artikel 148 (2)Die Befugnis gemäß Artikel 145 wird der Kommission auf unbestimmte Zeit ab dem 17. Juli 2013 übertragen.
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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