|
+Artikel 43 (7) |
Artikel 43 (7)Der Rat der Aufseher erlässt gemäß Artikel 63 den Haushaltsplan.
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|