+ABSCHNITT 1 Rat der Aufseher
---+Artikel 40 Zusammensetzung
------+Artikel 40 (1)
------+Artikel 40 (2)
------+Artikel 40 (3)
------+Artikel 40 (4)
------+Artikel 40 (5)
------+Artikel 40 (6)
------+Artikel 40 (7)
---+Artikel 41 Interne Ausschüsse
------+Artikel 41 (1)
------+Artikel 41 (2)
------+Artikel 41 (3)
------+Artikel 41 (4)
------+Artikel 41 (5)
------+Artikel 41 (6)
---+Artikel 42 Unabhängigkeit des Rates der Aufseher
------+Artikel 42 (1)
------+Artikel 42 (2)
------+Artikel 42 (3)
------+Artikel 42 (4)
---+Artikel 43 Aufgaben
------+Artikel 43 (1)
------+Artikel 43 (4)
------+Artikel 43 (5)
------+Artikel 43 (6)
------+Artikel 43 (7)
------+Artikel 43 (8)
---+Artikel 43a Transparenz der vom Rat der Aufseher erlassenen Beschlüsse
---+Artikel 44 Beschlussfassung
------+Artikel 44 (1)
------+Artikel 44 (2)
------+Artikel 44 (3)
------+Artikel 44 (4)
------+Artikel 44 (5)

ABSCHNITT 1 Rat der Aufseher

ABSCHNITT 1 Rat der Aufseher

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 40 Zusammensetzung
Artikel 41 Interne Ausschüsse
Artikel 42 Unabhängigkeit des Rates der Aufseher
Artikel 43 Aufgaben
Artikel 43a Transparenz der vom Rat der Aufseher erlassenen Beschlüsse

Artikel 43a

Transparenz der vom Rat der Aufseher erlassenen Beschlüsse

Ungeachtet des Artikels 70 übermittelt die Behörde dem Europäischen Parlament innerhalb von sechs Wochen nach jeder Sitzung des Rates der Aufseher zumindest einen umfassenden und aussagekräftigen Bericht über die Beratungen in dieser Sitzung, der ein vollständiges Verständnis der Erörterungen ermöglicht, sowie ein kommentiertes Verzeichnis der Beschlüsse. Dieser Bericht gibt nicht die Beratungen des Rates der Aufseher über einzelne Finanzmarktteilnehmer wider, es sei denn, Artikel 75 Absatz 3 oder die in Artikel 1 Absatz 2 genannten Gesetzgebungsakte sehen etwas anderes vor.

Artikel 44 Beschlussfassung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 10.11.2025 00:00:00 -Doknr: CELEX:32010R1095
  • EULAW_DE -

    EULAW_DE