+Artikel 81 (2d)

Artikel 81 (2d)

Die Kommission legt die Bewertungen nach den Absätzen 2b und 2c, gegebenenfalls zusammen mit etwaigen Gesetzgebungsvorschlägen, bis zum 30. Juni 2021 dem Europäischen Parlament und dem Rat vor.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 10.11.2025 00:00:00 -Doknr: CELEX:32010R1095
  • EULAW_DE -

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