+Artikel 81 (2d)
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Artikel 81 (2d)
Die Kommission legt die Bewertungen nach den Absätzen 2b und 2c, gegebenenfalls zusammen mit etwaigen Gesetzgebungsvorschlägen, bis zum 30. Juni 2021 dem Europäischen Parlament und dem Rat vor.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- Builddate: 10.11.2025 00:00:00 -Doknr: CELEX:32010R1095
- EULAW_DE -
EULAW_DE
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