+ΕΝΟΤΗΤΑ 1 Μεικτή Επιτροπή Ευρωπαϊκών Εποπτικών Αρχών
---+Artikel 54 Einrichtung
------+Άρθρο 54 1.
------+Άρθρο 54 2.
------+Άρθρο 54 3.
------+Άρθρο 54 4.
---+Artikel 55 Zusammensetzung
------+Άρθρο 55 1.
------+Άρθρο 55 2.
------+Άρθρο 55 3.
------+Άρθρο 55 4.
------+Άρθρο 55 5.
---+Artikel 56 Gemeinsame Positionen und gemeinsame Maßnahmen
---+Artikel 57 Unterausschüsse
------+Άρθρο 57 1.
------+Άρθρο 57 2.
------+Άρθρο 57 3.
------+Άρθρο 57 4.
------+Άρθρο 57 5.

ΕΝΟΤΗΤΑ 1 Μεικτή Επιτροπή Ευρωπαϊκών Εποπτικών Αρχών

ΕΝΟΤΗΤΑ 1 Μεικτή Επιτροπή Ευρωπαϊκών Εποπτικών Αρχών

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 54 Einrichtung
Artikel 55 Zusammensetzung
Artikel 56 Gemeinsame Positionen und gemeinsame Maßnahmen

Artikel 56

Gemeinsame Positionen und gemeinsame Maßnahmen

Die Behörde führt im Rahmen ihrer Aufgaben nach Kapitel II der vorliegenden Verordnung und — sofern einschlägig — insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie 2002/87/EG gemeinsame Positionen mit der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) beziehungsweise der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) durch Konsens herbei.

Wenn dies aufgrund des Unionsrechts erforderlich ist, werden Maßnahmen gemäß den Artikeln 10 bis 16 und Beschlüsse gemäß den Artikeln 17, 18 und 19 der vorliegenden Verordnung in Bezug auf die Anwendung der Richtlinie 2002/87/EG und anderer in Artikel 1 Absatz 2 der vorliegenden Verordnung genannter Gesetzgebungsakte, die auch in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) oder der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier-und Marktaufsichtsbehörde) fallen, je nach Einzelfall von der Behörde und der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) beziehungsweise der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), gleichzeitig angenommen.

Artikel 57 Unterausschüsse

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 10.11.2025 00:00:00 -Doknr: CELEX:32010R1094
  • EULAW_EL -

    EULAW_EL